Schulgeld und Förderung
Schulgeld
Auszubildende haben kein Schulgeld zu erbringen. Die Schulfinanzierung ist durch den Freistaat Bayern geregelt.
Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Schüler und Schülerinnen, welche die dreijährige Ausbildung zum/zur examinierten Altenpfleger/-in absolvieren erhalten eine Ausbildungsvergütung. Schüler und Schülerinnen der Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege) leisten ihre Praktika unentgeltlich ab.
Informationen
aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen
Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.